Was sind Nahrungsergänzungsmittel? Definition, Arten und Qualität

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Was sind Nahrungsergänzungsmittel? Definition, Arten und Qualität

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind aus dem modernen Alltag vieler Menschen nicht mehr wegzudenken. Laut einer Erhebung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) konsumiert ein erheblicher Teil der erwachsenen Bevölkerung regelmässig Nahrungsergänzungsmittel.¹ Doch was genau versteht man unter diesem Begriff, wie unterscheiden sich NEM von Arzneimitteln und welche Qualitätskriterien sollte man beim Kauf beachten? Dieser Artikel bietet einen wissenschaftlich fundierten Überblick. Warum Menschen überhaupt zu Nahrungsergänzungsmitteln greifen, beleuchtet der Beitrag Warum Menschen zu NEM greifen.

Was sind Nahrungsergänzungsmittel? Eine Definition

Nahrungsergänzungsmittel sind gemäss der europäischen Richtlinie 2002/46/EG definiert als Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen.² Sie enthalten konzentrierte Nährstoffe oder sonstige Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung und werden in dosierter Form angeboten, etwa als Kapseln, Tabletten, Pulver oder Flüssigkeiten.

Nach den lebensmittelrechtlichen Vorgaben dürfen NEM keine therapeutische Wirkung beanspruchen und sind nicht zur Heilung von Krankheiten bestimmt. Ihr Zweck liegt vielmehr in der Ergänzung der Nährstoffzufuhr, wenn diese über die normale Ernährung nicht ausreichend gewährleistet werden kann.

Definition gemäss EU-Richtlinie 2002/46/EG: Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die folgende Merkmale erfüllen:

  • Die normale Ernährung ergänzen sollen
  • Konzentrierte Nährstoffe oder andere Stoffe mit ernährungsspezifischer Wirkung enthalten
  • In dosierter Form (Kapseln, Tabletten, Pulver, Flüssigkeiten) angeboten werden
  • Keine Arzneimittel sind und keine Heilversprechen machen dürfen

Rechtlicher Rahmen in der Schweiz

In der Schweiz unterliegen Nahrungsergänzungsmittel dem Lebensmittelgesetz (LMG) und der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (VNem).³ Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ist für die Überwachung zuständig. Anders als in der EU besteht in der Schweiz keine Meldepflicht für Nahrungsergänzungsmittel, sofern diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Die Schweizer Gesetzgebung orientiert sich weitgehend an den EU-Vorschriften, insbesondere an der EU-Verordnung 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben.⁴ Gesundheitsbezogene Aussagen (Health Claims) sind nur zulässig, wenn sie wissenschaftlich belegt und von der EFSA genehmigt wurden.

Regulierung im Vergleich: Schweiz und EU

  • Gesetzliche Grundlage. Schweiz: LMG, VNem. EU: Richtlinie 2002/46/EG.
  • Zuständige Behörde. Schweiz: BLV. EU: EFSA / nationale Behörden.
  • Meldepflicht. Schweiz: Nein (Selbstkontrolle). EU: Ja, in vielen Ländern.
  • Health Claims. Schweiz: Orientierung an EU-Liste. EU: EFSA-Positivliste.
  • Höchstmengen. Schweiz: Festgelegt in VNem. EU: Nationale Regelungen.

Was ist der Unterschied zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln?

Die Abgrenzung zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln ist von zentraler Bedeutung. Während Arzneimittel zur Diagnose, Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten bestimmt sind, dienen NEM ausschliesslich der Ergänzung der Ernährung.⁵ Das Schweizerische Heilmittelgesetz (HMG) definiert klare Grenzen: Sobald ein Produkt therapeutische Wirkungen beansprucht, gilt es als Arzneimittel und unterliegt der Zulassungspflicht durch Swissmedic.

  • Rechtliche Einstufung. Nahrungsergänzungsmittel: Lebensmittel. Arzneimittel: Arzneimittel (Heilmittel nach HMG).
  • Zweck. Nahrungsergänzungsmittel: Ernährung ergänzen. Arzneimittel: Krankheiten heilen/behandeln.
  • Zulassung. Nahrungsergänzungsmittel: Keine (Selbstkontrolle). Arzneimittel: Swissmedic-Zulassung.
  • Wirkversprechen. Nahrungsergänzungsmittel: Nur zugelassene Health Claims. Arzneimittel: Therapeutische Aussagen erlaubt.
  • Vertrieb. Nahrungsergänzungsmittel: Frei verkäuflich. Arzneimittel: Je nach Abgabekategorie rezept-, apotheken- oder frei verkäuflich.

Welche Arten von Nahrungsergänzungsmitteln gibt es?

Nahrungsergänzungsmittel lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen, die jeweils unterschiedliche Funktionen im Körper erfüllen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) und die EFSA haben umfangreiche Bewertungen zu den einzelnen Stoffgruppen veröffentlicht.⁶

  • Vitamine. Organische Verbindungen, essentiell für Stoffwechselprozesse. Beispiele: Vitamin D, Vitamin B12, Vitamin C, Folsäure.
  • Mineralstoffe. Anorganische Nährstoffe für Knochen, Nerven, Stoffwechsel. Beispiele: Magnesium, Kalzium, Eisen, Zink, Selen, Jod.
  • Fettsäuren. Essentielle Fettsäuren für Herz, Gehirn, Entzündungsregulation. Beispiele: Omega-3 (EPA, DHA), Omega-6.
  • Aminosäuren. Proteinbausteine für Muskeln, Hormone, Enzyme. Beispiele: L-Cystein, L-Methionin, BCAA, Glutamin.
  • Probiotika. Lebende Mikroorganismen für die Darmgesundheit. Beispiele: Lactobacillus, Bifidobacterium.
  • Antioxidantien. Schutz vor oxidativem Stress und freien Radikalen. Beispiele: Glutathion, CoQ10, Alpha-Liponsäure, OPC.
  • Pflanzenstoffe. Sekundäre Pflanzenstoffe mit spezifischen Wirkungen. Beispiele: Mariendistel, Kurkuma, Ashwagandha.
  • Enzyme. Biokatalysatoren für Verdauung und Stoffwechsel. Beispiele: Bromelain, Papain, Lipase.

Weiterführende Artikel: Vitamine: Essenzielle Mikronährstoffe für den Körper · Mineralstoffe und Spurenelemente: Bausteine für die Gesundheit

Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln

Die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln unterliegt strengen Qualitätsanforderungen. Als Lebensmittel unterliegen sie in der EU und der Schweiz dem Lebensmittelhygienerecht mit seinen HACCP-Grundsätzen. Viele Hersteller wenden darüber hinaus freiwillig die Gute Herstellungspraxis (GMP, Good Manufacturing Practice) an.⁷ Der Herstellungsprozess umfasst mehrere Schritte:

  1. Rohstoffbeschaffung. Auswahl und Prüfung der Ausgangsstoffe (Pflanzen, Mineralien, synthetische Rohstoffe) auf Reinheit und Identität.
  2. Extraktion/Isolierung. Gewinnung der aktiven Inhaltsstoffe durch physikalische oder chemische Verfahren.
  3. Formulierung. Mischung mit Hilfsstoffen (Füllstoffe, Trennmittel, Überzugsmittel) für Stabilität und Bioverfügbarkeit.
  4. Dosierung. Abfüllung in die Endform: Kapseln, Tabletten, Pulver, Flüssigkeiten.
  5. Qualitätskontrolle. Analyse auf Identität, Reinheit, Gehalt, mikrobiologische Sicherheit und Schwermetalle.
  6. Verpackung. Lichtgeschützte, luftdichte Verpackung mit korrekter Etikettierung gemäss Lebensmittelrecht.

Woran erkennt man hochwertige Nahrungsergänzungsmittel?

Die Qualität von Nahrungsergänzungsmitteln kann stark variieren. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat für Vitamine und Mineralstoffe Höchstmengenvorschläge veröffentlicht, um eine Überversorgung über verschiedene Quellen zu vermeiden.⁸ Um hochwertige Produkte zu erkennen, sollten Verbraucher auf folgende Qualitätskriterien achten:

  • GMP-Zertifizierung. Good Manufacturing Practice, steht für standardisierte Herstellungsprozesse und Qualitätskontrollen.
  • Laboranalysen. Unabhängige Prüfung auf Identität, Reinheit, Gehalt und Schadstoffe (Schwermetalle, Pestizide).
  • Transparente Deklaration. Vollständige Angabe aller Inhaltsstoffe, Mengen und Herkunft auf dem Etikett.
  • Bioverfügbare Formen. Verwendung gut resorbierbarer Wirkstoffformen.
  • Minimale Zusatzstoffe. Verzicht auf unnötige Füllstoffe, Farbstoffe oder Konservierungsmittel.
  • Herkunft/Produktion. Produktion in der EU/Schweiz unter strengen Qualitätsstandards.

Wichtiger Hinweis: Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise. Bei Vorerkrankungen oder Medikamenteneinnahme sollte vor der Einnahme von NEM ärztlicher Rat eingeholt werden.

Worauf Sie beim Kauf achten sollten

Die Auswahl hochwertiger Nahrungsergänzungsmittel erfordert einen kritischen Blick. Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt, auf seriöse Anbieter zu setzen und bei übertriebenen Wirkversprechen skeptisch zu sein.⁹ Folgende Punkte helfen bei der Kaufentscheidung:

  1. Bedarfsanalyse. Prüfen Sie, ob tatsächlich ein Bedarf besteht. Eine Blutanalyse beim Arzt kann Aufschluss über eventuelle Mängel geben.
  2. Dosierung prüfen. Vergleichen Sie die enthaltenen Mengen mit den DACH-Referenzwerten. Übermässig hohe Dosierungen sind selten sinnvoll und können Risiken bergen.
  3. Inhaltsstoffe lesen. Achten Sie auf die Wirkstoffformen und Zusatzstoffe. Hochwertige Produkte verwenden bioverfügbare Formen und verzichten auf unnötige Zusätze.
  4. Hersteller recherchieren. Seriöse Anbieter legen Laboranalysen offen und produzieren nach GMP-Standards.
  5. Wechselwirkungen beachten. Informieren Sie sich über mögliche Wechselwirkungen mit Medikamenten oder anderen Präparaten.

Weiterführende Artikel: Empfohlene Tagesdosis (RDA/NRV): Was steckt dahinter? · Gängige Mythen über Nahrungsergänzungsmittel · Mikronährstoffe für die Schilddrüse: Überblick

Zusammenfassung

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen. Sie unterliegen in der Schweiz dem Lebensmittelgesetz und dürfen keine therapeutischen Wirkversprechen machen. Die Produktqualität variiert erheblich, von der Reinheit der Rohstoffe über die Herstellungsprozesse bis zur Bioverfügbarkeit der Wirkstoffe. Für eine fundierte Kaufentscheidung sollten Verbraucher auf GMP-Zertifizierung, transparente Deklaration und seriöse Hersteller achten. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Rücksprache mit einer medizinischen Fachperson.


Dieser Artikel dient der allgemeinen wissenschaftlichen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung oder Diagnose. Bei Beschwerden, bestehenden Erkrankungen, Schwangerschaft, Stillzeit oder paralleler Medikamenteneinnahme ist eine ärztliche Abklärung erforderlich. Nahrungsergänzungsmittel können Neben- und Wechselwirkungen haben.

Quellenverzeichnis

  1. Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Schweizer Ernährungsbulletin. Bern: BLV; 2023.
  2. Europäische Union. Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juni 2002 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel. Amtsblatt der Europäischen Union. 2002;L183:51-57.
  3. Schweizerische Eidgenossenschaft. Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (VNem; SR 817.022.14). Stand: 1. Juli 2020.
  4. Europäische Union. Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. Amtsblatt der Europäischen Union. 2006;L404:9-25.
  5. Schweizerische Eidgenossenschaft. Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG; SR 812.21). Stand: 1. Januar 2022.
  6. Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE), Österreichische Gesellschaft für Ernährung (ÖGE), Schweizerische Gesellschaft für Ernährung (SGE). DACH-Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr. 2. Auflage. Bonn: DGE; 2023.
  7. European Commission. EudraLex, Volume 4: Good Manufacturing Practice (GMP) Guidelines. Brussels: European Commission; 2021.
  8. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Höchstmengenvorschläge für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln. BfR-Wissenschaft 01/2021. Berlin: BfR; 2021.
  9. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Nahrungsergänzungsmittel: Nutzen und Risiken. BfR-Verbraucherinformation. Berlin: BfR; 2022.
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